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AGB

REALTIME DEPARTMENT GMBH | ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KAUFLEUTE

1. Geltungsbereich / Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge der Realtime Department GmbH (Nachfolgend: Realtime) Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien. Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Nachfolgend: Kunde) wird hiermit widersprochen, es sei denn, Realtime hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Realtime in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Realtime behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Realtime wird dem Kunden die Änderungen mitteilen.

2. Zustandekommen des Vertrages / Angaben des Kunden

Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Beginn der Leistungserbringung durch Realtime unverbindlich und freiblei-bend. Sie stehen vor allem unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei Realtime für die sorgfältige Auswahl ihrer Lieferanten einsteht. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen Bestätigung oder dem Beginn der Leistungserbringung durch Realtime zustande. Beruht das Angebot auf Angaben des Auftraggebers (Pläne, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben), so ist es nur dann verbindlich, wenn die Leistung entsprech-end diesen Angaben überhaupt ausgeführt werden kann. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Leistungserbringung auf Basis der technischen Angaben des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, wird Realtime versuchen, eine Alternativlösung anzubieten. Sollte der Kunde diese und ggf. damit verbundene Mehrkosten nicht akzeptieren, ist Realtime berechtigt, vom Vertrag zurückzutre-ten. In diesem Fall kann Realtime als Schadenersatz pauschal 20 % der Nettoauftragssumme verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

3. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde nach Vertragsschluss ohne hierzu nach diesen AGB oder gesetzlichen Vorschriften berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück, so behält Realtime sich vor, als Ersatz für den entgangenen Gewinn, abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts anteilig die vereinbarte Vergütung gemäß nachfolgender Aufstellung zu verlangen:

• Rücktritt bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %

• Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

• Rücktritt weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächlich entgangene Gewinn niedriger war. Der Rücktritt hat schriftlich unter Angabe des Rücktrittgrundes zu erfolgen.

4. Leistungserbringung

Realtime erbringt die Leistungen gemäß dem schriftlichen Angebot, bzw. der Auftragsbestätigung nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen allgemeinen Stand der Technik, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Realtime ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte erbringen zu lassen. Realtime ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn diese von Realtime ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden und der Kunde rechtzeitig die von ihm zu erbringenden Mitwirkungsleistungen erbracht hat.

5. Mitwirkung

Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:

• Der Kunde wird Realtime in dem zur Erbringung der Leistung erforderlichen Umfang Zugang zu den Räumlichkeiten und technischen Anlagen verschaffen und die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

• Der Kunde wird Realtime alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

• Der Kunde wird Realtime unverzüglich über alle Umstände informieren, die geeignet sind, die Erbringung der Leistungen zu erschweren.

• Der Kunde wird, soweit dies vereinbart ist, die von Ihm beizustellende Infrastruktur, Hard- und / oder Software pünktlich und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung stellen.

• Der Kunde trägt dafür Sorge, dass dort, wo technische Anlagen von Realtime installiert werden sollen, die notwendigen Stellflächen und ausreichend Elektrizität vorhanden sind, dass diese Flächen hinreichend klimatisiert und in ausreichendem Umfang gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus gesichert sind.

6. Höhere Gewalt

Keine der Parteien hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von höherer Gewalt zu vertreten. Hierunter fallen insbesondere Streik, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Feuer oder Sabotageakte Dritter. Realtime ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt die Erbringung der Leistung für einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben oder wegen der noch nicht erfüllten Vertragsteile ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils des Vertrages zurücktreten, sofern ihm billigerweise ein längeres Abwarten nicht zugemutet werden kann.

7. Verzug von Realtime

Realtime haftet bei Verzögerung der Leistung nicht, sofern diese auf die Nichterbringung von vereinbarten Mitwirkungsleistungen des Kunden zurückzuführen ist. Im Übrigen haftet Realtime in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung beschränkt auf 5% des Nettoauftragswertes, maximal aber 25.000,- € im Einzelfall und 50.000,- € pro Jahr. Für den Rücktritt des Kunden wegen Verzögerung der Leistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Vergütung / Zahlungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Leistungen von Realtime, für die eine Vergütung nicht vereinbart wurde oder die auf Wunsch des Kunden zusätzlich zu den angebotenen Leistungen erbracht wurden, sind gesondert zu vergüten und werden nach Aufwand entsprechend der Preisliste von Realtime oder der üblichen Vergütung abgerechnet. Neben der Vergütung hat der Kunde etwaige Auslagen, insbesondere Spesen, Reise- und Aufenthaltskosten von Realtime zu übernehmen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind und vom Kunden veranlasst wurden. In Rech-nung gestellte Beträge sind sofort und ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Im Fall des Zahlungs-verzuges ist Realtime – ungeachtet der gesetzlichen Rechte bei Verzug – berechtigt, dem Kunden eine Frist von mindestens 14 Tagen mit der Androhung zu setzen, die Leistungen bei Nichtzahlung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Vergütungsansprüchen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Gleiches gilt hinsichtlich der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

9. Eigentumsvorbehalt

Realtime behält sich bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnungen das Eigentum und sämtliche Rechte an den Leistungen vor.

10. Leistungsstörungen

Realtime wird Störungen, sofern sie in ihrem Verantwortungsbereich liegen, innerhalb angemessener Frist beseitigen, sofern vertraglich nichts Anderes vereinbart ist. Der Kunde ist verpflichtet, Realtime erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und Realtime in zumut-barem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen. Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den dem Kunden im Rahmen des Vertrags-verhältnisses überlassenen technischen Anlagen dürfen ausschließlich durch Realtime oder durch von Realtime beauftragte Dritte vorgenommen werden.

Ergibt die Überprüfung der Störungsmeldung, dass keine Störung der technischen Anlagen von Realtime vorlag, hat der Kunde Realtime den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn er bei der Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von Realtime verursacht war.

11. Haftung

Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungs-gesetz werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet Realtime ausschließlich wie folgt:

a) Realtime haftet unbegrenzt bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

b) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet Realtime nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Realtime haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

c) Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist beschränkt auf 25.000,- € im Einzelfall und maximal 50.000,- € pro Kalenderjahr.

d) Die verschuldensunabhängige Haftung von Realtime für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.

e) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Realtime, sowie für außervertragliche Haftung.

12. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr. Alle übrigen Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch drei Jahre nach Anspruchsentstehung. Die gesetz-lichen Verjährungsregeln für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund von arglistiger Täuschung und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

13. Besondere Regelungen bei Kauf

Sofern Realtime Leistungen erbringt, die dem Kaufvertragsrecht unterliegen, gelten ergänzend die folgenden Regelungen:

a) Der Kunde wird die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitteilen.

b) War der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang mangelhaft, kann Realtime den Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Reparatur oder durch Lieferung mangelfreier Ware erfüllen. Der Kunde räumt Realtime die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nacherfüllung ein.

c) Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um Software, kann die Mangelbeseitigung auch darin bestehen, dass Realtime dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (workaround).

14. Besondere Regelungen bei Werkleistungen

Sofern Realtime Leistungen erbringt, die dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten ergänzend die folgenden Regelungen:

a) Realtime wird dem Kunden die Bereitschaft zur Abnahme mindestens in Textform anzeigen. Die Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie bestimmungsgemäß nutzt oder er nicht binnen einer Woche nachdem er die Anzeige zur Bereitschaft der Abnahme erhalten hat, abnahmehindernde Mängel angezeigt hat. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

b) Realtime ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

c) Mängel sind mindestens in Textform anzuzeigen. Waren Leistungen bei Gefahrübergang mangelhaft, hat Realtime nach ihrer Wahl die Möglichkeit, diese Mängel zu beheben oder ein neues Werkt herzustellen; die Ermöglichung einer zumutbaren Umgehung (workaround) des Mangels stellt eine ausreichende Nacherfüllung dar. Gelingt Realtime die Nacherfüllung zweimal innerhalb angemessener Nachfrist nicht, so kann der Kunde seine Ansprüche gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend machen. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

15. Besondere Regelungen für Miete

Sofern die Vermietung von Gegenständen Teil der von Realtime zu erbringenden Leistungen ist, gelten ergänzend die folgenden Regelungen:

a) Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Realtime behält sich das Recht vor, diese durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.

b) Der Kunde haftet für jeden Verlust, Schaden und Verschlechterung des Mietgegenstandes. Er verpflichtet sich, für die Zeit der vertraglich veranlassten Inanspruchnahme der Leistung eine hinreichende Sachversicherung zum Schutz der Mietsache abzuschließen.

c) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich und sorgfältig zu behandeln und zu gebrauchen. Der Kunde hat insbesondere die Transport-, Nutzungs-, Wartungs- und Pflegevorschriften zu beachten. Er hat während der Mietzeit ausgefallene Verbrauchsmittel, insbesondere Leuchtmittel selbst zu ersetzen.

d) Der Kunde haftet während der Mietzeit für die Verschlechterung der Mietsache, sofern ihn oder einen seiner Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft.

e) Sofern der Kunde beabsichtigt, Veränderungen, Einbauten oder Anbauten an dem Mietgegenstand vorzunehmen, wird er zuvor die schriftliche Genehmigung von Realtime einholen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von Realtime, bei Beendigung des Mietvertrages die Mietsache auf eigene Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Verlangt Realtime dies nicht, besteht kein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen im Hinblick auf den Mietgegenstand.

f) Mit Beendigung der Mietzeit hat der Kunde den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr ordnungsgemäß verpackt an Realtime zurückzugeben. Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, so hat der Kunde den Mietzins weiter zu entrichten, bzw. den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

16. Gefahrübergang

Mit Übergabe der Ware zum Versand geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Realtime die Kosten der Anlieferung oder die Anlieferung oder die Aufstellung der Ware übernommen hat. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

17. Urheber- und Nutzungsrechte

Sofern die von Realtime erbrachte Leistung dem Urheberrecht unterliegt, behält sich Realtime sämtliche Urheberrechte vor. Wenn nichts Anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde mit Lieferung und Bezahlung urheberrechtlich geschützter Leistungen, insbesondere auch Software, ein nicht ausschließliches, nicht übertrag-bares, zeitlich unbegrenztes, einfaches Nutzungsrecht an dem Leistungsgegenstand.

18. Datenschutz

Realtime verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG) zu beachten.

19. Referenzen

Der Kunde erklärt sich bereit, als Referenzkunde von Realtime genannt zu werden. Er gestattet Realtime, zu diesem Zwecke während Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen zu machen und diese im Rahmen seiner Internetpräsenz oder auf sonstigen Medien zum Zwecke der Referenzierung und Eigenwerbung wiederzugeben.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal. Änderungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder einer ggf. sonstigen getroffenen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen der AGB oder der jeweiligen Vereinbarung nicht berührt.